{"id":32183,"date":"2016-05-24T12:42:17","date_gmt":"2016-05-24T08:42:17","guid":{"rendered":"http:\/\/1905.az\/de\/?p=32183"},"modified":"2016-05-24T14:59:05","modified_gmt":"2016-05-24T10:59:05","slug":"die-eskalation-des-berg-karabach-konfliktes-zwischen-der-republik-armenien-und-der-republik-aserbaidschan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/1905.az\/de\/die-eskalation-des-berg-karabach-konfliktes-zwischen-der-republik-armenien-und-der-republik-aserbaidschan\/","title":{"rendered":"Die Eskalation des Berg-Karabach-Konfliktes zwischen der Republik Armenien und der Republik Aserbaidschan"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><em><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-32184\" src=\"http:\/\/1905.az\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/Berg-Karabakh-in-der-Geschichte-Aserbaidschans-und-die-Aggression-Armeniens-gegen-Aserbaidschan.jpeg\" alt=\"Berg-Karabakh in der Geschichte Aserbaidschans und die Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan\" width=\"378\" height=\"331\" srcset=\"https:\/\/1905.az\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/Berg-Karabakh-in-der-Geschichte-Aserbaidschans-und-die-Aggression-Armeniens-gegen-Aserbaidschan.jpeg 378w, https:\/\/1905.az\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/Berg-Karabakh-in-der-Geschichte-Aserbaidschans-und-die-Aggression-Armeniens-gegen-Aserbaidschan-300x263.jpeg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 378px) 100vw, 378px\" \/><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong>Vor dem Niedergang der UdSSR wurde der Konflikt um Berg-Karabach als innere Angelegenheit der Sowjetunion betrachtet. Nach dem Zusammenbruch der UdSSR wurde dieser Konflikt zu einem zwischenstaatlichen Konflikt, der sich in einen Krieg zwischen zwei Subjekten des V\u00f6lkerrechts, der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien verwandelte. Im Januar 1992 wurden beide Staaten in ihren w\u00e4hrend der UdSSR bestehenden Grenzen in die Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), und im Marz 1992 in die UNO aufgenommen. W\u00e4hrend sich die Situation in Berg-Karabach f\u00fcr die Aserbaidschaner stetig verschlechterte, lie\u00df sich der aserbaidschanische Pr\u00e4sident Ajas Mutalibow Zeit mit der Gr\u00fcndung einer einsatzf\u00e4higen nationalen Armee. Inzwischen wurden die Niederlagen d e r Aserbaidschaner in Berg-Karabach immer deutlicher und schmerzlicher.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Mai 1992 nahmen die Armenier zwei wichtige aserbaidschanische St\u00e4dte ein &#8211; Schuscha und Latschin. Dieser Erfolg \u00f6ffnete den Armeniern den strategisch wichtigen Verbindungsweg zwischen der Republik Armenien und Berg-Karabach \u00fcber die Berge. Drei Monate vor der Okkupation der strategisch wichtigen Rayons Schuschaj und Latschin richteten armenische Truppen im Februar 1992 unter Beteiligung von 366 in der Stadt Chankendi (Stepanakert) \u00a0stationierten motorisierten Regimentern der russischen Armee ein wahres Blutbad unter der aserbaidschanischen Bev\u00f6lkerung\u00a0 in der Stadt Chodschaly an. Im Verlauf der Besetzung dieser<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ortschaft, wo noch 3000 der 7000 Bewohner geblieben waren, wurde diese gr\u00f6\u00dftenteils zerst\u00f6rt. Zum Zeitpunkt der Besetzung war Chodschaly voller Kranker, Verletzter, Alter, Frauen und Kinder &#8211; alle, die nicht hatten fliehen k\u00f6nnen. Vor der Besetzung war die Stadt vier Monate lang von armenischen Einheiten umstellt gewesen. Aserbaidschanische Quellen sprachen zun\u00e4chst von 1.000 Toten bei dem Blutbad, das w\u00e4hrend und nach der Besetzung von Chodschaly angerichtet wurde. Der Pressedienst des Verteidigungsministeriums der Republik Aserbaidschan gab dann offiziell 700 Tote in Chodschaly an. An den Besiegten wurden f\u00fcr eine zivilisierte Gesellschaft unvorstellbare Gr\u00e4ueltaten begangen (es wurden Tote skalpiert und deren Augen herausgerissen). Unter den Toten waren 116 Frauen und 83 Kinder. Sechs Familien wurden v\u00f6llig ausgel\u00f6scht, 25 Kinder verloren beide Eltern, 130 Kinder verloren einen Elternteil, 1275 Personen \u00a0wurden festgenommen, davon waren 487 schon vor ihrer Festnahme schwer verletzt oder verst\u00fcmmelt worden. Das Blutbad in Chodschaly war nichts anderes als eine verbrecherische ethnische S\u00e4uberung in einer einzigen Ortschaft, ein Vorbote weiterer \u00e4hnlicher Verbrechen. Diese verbrecherischen Kriegshandlungen verfolgten das Ziel, die aserbaidschanische Seite einzusch\u00fcchtern, und nicht nur das Milit\u00e4r, sondern auch die Zivilbev\u00f6lkerung, den Aserbaidschanern den Willen zum Widerstand zu nehmen und damit weitere Siege zu erleichtern. Trotz der offiziellen Leugnung der Schuld an dem Blutbad in Chodschaly durch Erewan &#8211; entgegen der zahlreichen Fakten, die den Forschem dieser Trag\u00f6die zur Verf\u00fcgung stehen, sowie Augenzeugenberichten &#8211; wird die Schuld der armenischen Seite indirekt durch die Worte des Verteidigungsministers S. Sarkisjan best\u00e4tigt: \u201e&#8230;vor Chodschaly dachten die Aserbaidschaner, man k\u00f6nne mit uns ,,Schlittenfahren\u201c, sie dachten, die Armenier (Unterstreichung von mir &#8211; J.R.) seien nicht in der Lage, die Fland gegen die Zivilbev\u00f6lkerung zu erheben. Diesen Stereotyp konnten wir zerschlagen. Das ist passiert. Und man muss ber\u00fccksichtigen, dass unter diesen Jungs Leute waren, die aus Baku und Sumgait geflohen waren\u201c. Ist es denn eine \u00dcbertreibung, die Trag\u00f6die in Chodschly nicht nur einfach als Blutbad, sondern auch als V\u00f6lkermord (Vernichtung einer ethnischen Gruppe ganz oder teilweise in einer einzelnen Ortschaft), als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit einzustufen?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Rechtsverteidiger der internationalen Organisation \u201eHuman Rights Watch\u201c haben die Trag\u00f6die in Chodschaly als ,,Massaker\u201c und das Blutbad unter der Zivilbev\u00f6lkerung als Kriegsverbrechen eingestuft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Blutbad in Chodschaly ist dem Verbrechen in Srebrenica vergleichbar, bei dem 7.000 Moslems ermordet wurden. Dieses Verbrechen wurde am 26. Februar 2007 in Den Haag vom Internationalen Gerichtshof der UNO unter dem Vorsitz der Englanderin Rosalynn Higgins als V\u00f6lkermord und als Verbrechen gegen die Menschheit verurteilt. Obwohl sich die Gr\u00f6\u00dfenordnung der Verbrechen in Srebrenica und in Chodschaly in der Anzahl der unschuldigen Opfer unterscheidet (7000 bzw. 1000), der ,,Qualit\u00e4t\u201c nach ist das Verbrechen in Chodschaly noch schlimmer: in Srebrenica wurden M\u00e4nner und Jugendliche in Gefangenschaft ermordet, und in Chodschaly nicht nur diese, sondern auch Frauen und Kinder. Wer auch pers\u00f6nlich an dem Verbrechen in Chodschaly schuld war (das ist Sache eines, so kann man hoffen, zuk\u00fcnftigen Gerichts), es wird ihm nicht gelingen, auf ewig unbekannt zu bleiben. Die aserbaidschanischen Politiker und die Juristen best\u00e4tigten stets, dass es sich im Falle von Chodschaly zweifellos um V\u00f6lkermord handelt und bezogen sich v\u00f6llig begr\u00fcndet auf die Definition des V\u00f6lkermordes in den Dokumenten der UNO (beispielsweise vom 9. Dezember 1948) und auf die Gesetzgebung in einigen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Genau so werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit in Friedenszeiten bewertet. Unter Kriegsverbrechen werden Verbrechen von Organisationen oder Einzelpersonen gegen international anerkanntes Kriegsrecht verstanden. Als Kriegsverbrechen gilt beispielsweise das Verh\u00f6hnen und Foltern von Gefangenen oder eine Geiselnahme unter der Zivilbev\u00f6lkerung. Nach dem Londoner Abkommen vom 8.8.1945, in dem genaue Definitionen von Kriegsverbrechen gegeben werden, weist eine enge Verbindung der letzteren auf Verbrechen gegen die Menschheit hin. Solche Verbrechen sind beispielsweise der Versto\u00df gegen die Menschenw\u00fcrde, gegen die W\u00fcrde der menschlichen Pers\u00f6nlichkeit, verbrecherische Handlungen gegen Gesundheit, Leben, pers\u00f6nliches Eigentum u.a. Unverst\u00e4ndlich ist die Tatsache, dass f\u00fcr die V\u00f6lkermord-Trag\u00f6die in Chodschaly bis heute niemand vom internationalen Gerichtshof zur Rechenschaft gezogen worden ist. Inzwischen gibt das V\u00f6lkerrecht der Republik Aserbaidschan im Falle von Chodschaly ein breites Spektrum juristischer M\u00f6glichkeiten, die heute von der Regierung in Baku bei weitem noch nicht ausgesch\u00f6pft sind. Oberfalle auf unbewaffnete Zivilisten, Kinder, Frauen, Alte und Krankenhauser sind mit keiner Ausrede zu rechtfertigen. Schon vor 2500 Jahren hat der altgriechische Historiker Fukidid (um 460-400 n. Chr.) in seinem Werk \u00fcber den Peloponnesischen Krieg (431-404 n. Chr.) zu Recht behauptet, der \u00dcberfall einer feindlichen Armee auf Zivilisten sei immer ein Verbrechen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00c4hnliche Verbrechen, die vor relativ kurzer Zeit oder vor vielen Jahrzehnten ver\u00fcbt wurden, ihre zahlreichen Opfer und deren heute noch lebenden Verwandten warten in vielen L\u00e4ndern auf eine gerechte internationale gerichtliche Untersuchung. In diesen F\u00e4llen ist \u201eZur\u00fcckhaltung\u201c eine gro\u00dfe S\u00fcnde gegen\u00fcber dem Gedenken der unschuldigen Toten. Davon zeugen beispielsweise die Zehntausende von Ermordeten in den polnischen Lagern Stschalkow und Tuchol 1919-1920.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Und mit welchen Worten soll man das Entsetzen der 1946 wahrend des Pogroms in der polnischen Stadt Kelzy umgekommenen Juden beschreiben, die durch ein Wunder den Todeslagern der Faschisten entronnen und in ihre Heimat zur\u00fcckgekehrt waren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Trag\u00f6die in Chodschaly und der schreckliche Tod von Hunderten von unschuldigen Frauen und Kindern haben einen solchen Schock in der aserbaidschanischen Gesellschaft ausgelost, dass Pr\u00e4sident Ajas Mutalibow sich nicht an der Macht halten konnte und im Marz 1992 zur\u00fccktreten musste. Der im Juni 1992 gew\u00e4hlte Pr\u00e4sident Abdulfas Eltschibei377 war ein Jahr nach seiner Wahl in der gleichen Situation wie sein Vorg\u00e4nger. Die anhaltenden schweren Niederlagen Aserbaidschans f\u00fchrten dazu, dass im Fr\u00fchjahr 1993 die letzten sich noch widersetzenden Ortschaften im Latschin-Korridor und im Kelbadscharskij Rayon von den Armeniern besetzt wurden. Zwischen Juli und Oktober 1993 besetzten die Armenier Agdara (7.7.1993), Agdam (23.7.1993), Gubadli (31.8.1993) und Sangilan (23.10.1993). Danach besetzten die Armenier au\u00dfer Berg-Karabach auch die strategisch wichtigen Gebiete (insgesamt sieben Rayons) im S\u00fcdwesten Aserbaidschans. Seit dieser Zeit sind rund 20% des Territoriums von Aserbaidschan vom lebenden Organismus des Landes abgeschnitten. Und alle internationalen Organisationen sind scheinbar machtlos gegen diesen Raub eines Staates an einem anderen. Es entstand nach dem Zusammenbruch der UdSSR der erste Pr\u00e4zedenzfall eines ungestraften Angriffs mit Besetzung fremder Territorien.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der UN-Sicherheitsrat hat bez\u00fcglich der Besetzung der aserbaidschanischen Territorien durch die Armenier allein in 1993 vier Resolutionen, die die Besetzung verurteilen, verabschiedet:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Resolutionen Nr. 822 vom 30.4.1993, Nr. 853 vom 29.7.1993, Nr. 874 vom 14.10.1993 und Nr. 884 vom 12.11.1993 (siehe Abriss \u201eDie wichtigsten Dokumente bez\u00fcglich der Rechtslage von Berg- Karabach, der Okkupation eines Teils des Territoriums der Republik Aserbaidschan durch die Armenier und einer m\u00f6glichen friedlichen L\u00f6sung des Konfliktes\u201c). Zusammengefasst enthielten diese Resolutionen die folgenden wichtigsten Bestimmungen (s. Anhang):<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Die armenischen Truppen sind aus den von den Armeniern besetzten Gebieten Aserbaidschans abzuziehen und die Kriegshandlungen von Armenien gegen Aserbaidschan einzustellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Unterstrichen wurde die Unantastbarkeit der territorialen Integrit\u00e4t von Aserbaidschan und Armenien in den Grenzen vor dem Niedergang der UdSSR.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Die Gewaltanwendung zum Gebietserwerb wurde verurteilt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Armenien wird vom Sicherheitsrat aufgefordert, die Waffenlieferungen an Berg-Karabach einzustellen und seinen Einfluss dahingehend zu nutzen, dass die Resolutionen des Sicherheitsrates erf\u00fcllt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sowohl Aserbaidschan als auch Armenien waren mit diesen Resolutionen unzufrieden. Darin wurde die wichtigste politische Forderung Bakus, die Okkupation eines Teils des Territoriums von Aserbaidschan im offiziellen UNO-Dokument als Aggression und Armenien als Angreifer zu bewerten, nicht erf\u00fcllt. Die armenische Seite machte hingegen geltend, diese Resolutionen gaben der armenischen Bev\u00f6lkerung von Berg-Karabach keinerlei Sicherheitsgarantien.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Marz 1993 f\u00fchrten die Armenier die Kelbadschar-Operation durch. Entlang des Latschin-Korridors wurde einen zweiten Korridor geschaffen, der Armenien mit Berg-Karabach verband. Es wurde nicht nur das Territorium von Karabach eingenommen, sondern auch fast ein Viertel des restlichen Gebiets von Aserbaidschan, darunter ein 17 Kilometer langer Abschnitt der aserbaidschanisch-iranischen Grenze. Die Rechnung der Armenier auf Anwendung der ,,bewahrten\u201c israelischen Strategic \u201eLand f\u00fcr Frieden\u201c ging jedoch nicht auf \u2013 die Armenier waren bereit, die besetzten aserbaidschanischen Gebiete im Austausch f\u00fcr die Anerkennung der Unabh\u00e4ngigkeit von Berg- Karabach zu raumen. Innerhalb dieser Logik wurde auch vorgeschlagen, dass man sich desto leichter mit Baku einigen k\u00f6nne, je mehr aserbaidschanische Gebiete die Armenier einnehmen w\u00fcrden. Diese Plane gingen nicht auf: die aserbaidschanischen potentiellen M\u00f6glichkeiten erlaubten der Leitung und der Elite des Landes nicht, an die Annehmbarkeit solcher Vereinbarungen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung auch nur zu denken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die politischen Folgen der Okkupation von Gebieten au\u00dferhalb Berg-Karabachs erwiesen sich, insbesondere nach dem Verlust von Kelbadschar und dem Tod zahlreicher aserbaidschanischer Fluchtlinge aus diesem Rayon, in Aserbaidschan als verheerend. Ein Teil der Fluchtlinge aus dem Kelbadscharskij Rayon geriet in einen Hinterhalt und wurde physisch vernichtet, ein Teil verhungerte und erfror w\u00e4hrend der \u00dcberquerung der Gebirgspasse. In vielem erwiesen sich diese verbrecherischen Handlungen als Folge einer Position, die von der damaligen Regierung von Berg-Karabach eingenommen wurde. So erkl\u00e4rte der Vorsitzende der GKO des Rayons Berg-Karabach Kotscharjan damals: \u201cUm im w\u00f6rtlichen Sinn zu \u00fcberleben, muss man die Gegenseite ebenso leiden lassen. Das ist das Gesetz des Krieges&#8221;. Nach diesem ,,Gesetz\u201c handelnd okkupierten und zerst\u00f6rten armenische Truppen die meisten aserbaidschanischen Dorfer und St\u00e4dte im ehemals autonomen Gebiet. Aus den Rayons Latschin und Kelbadschar wurden auch alle Kurden vertrieben. In Gjandscha begann ein Putsch unter dem aserbaidschanischen Oberst Suret Guseinow, der mit seinen Regimentern auf Baku marschierte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Regierung entschloss sich zu Verhandlungen mit Guseinow und rief den ehemaligen Parteileiter von Aserbaidschan, Heidar Alijew, aus Nachitschewan zu Hilfe. Am 18. Juni 1993 trat Pr\u00e4sident Eltschibei zur\u00fcck, um ein, wie er es nannte, \u201ebruderm\u00f6rderisches Blutvergie\u00dfen\u201c zu verhindern, und der erfahrene Staatsmann Heidar Alijew \u00fcbernahm die Macht in der Hauptstadt. Im Oktober 1993 wurde er zum Pr\u00e4sidenten der Republik gew\u00e4hlt und 1998 a u f weitere f\u00fcnf Jahre wiedergewahlt. Der erfahrene Politiker Heidar Alijew, der zu Sowjetzeiten auch Mitglied des Politb\u00fcros der KPdSU gewesen war, verm\u00f6chte Aserbaidschan vor einem herannahenden B\u00fcrgerkrieg zu retten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die milit\u00e4rischen Auseinandersetzungen Aserbaidschans mit den Armeniern endeten Mitte 1994 durch einen Waffenstillstand. Er wurde von Russland und der OSZE vermittelt und im Protokoll von Bischkek (Mai 1994) festgehalten. Der Krieg wurde ausschlie\u00dflich auf aserbaidschanischem Gebiet gef\u00fchrt und kostete 30.000 Menschenleben. Der Konflikt zog 1,3 Millionen Fl\u00fcchtlinge nach sich, von denen \u00fcber eine Million Aserbaidschaner waren\/\u201980 Das Aussenministerium der Republik Aserbaidschan sch\u00e4tzt den Aserbaidschan durch die armenische Aggression zugefugten materiellen Schaden auf etwa 60 Milliarden US-Dollar. In der Periode der Aggression wurden zahlreiche Kulturdenkmaler stark besch\u00e4digt oder g\u00e4nzlich zerst\u00f6rt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber die Folgen der Aggression seitens Armeniens, in erster Linie \u00fcber die zerst\u00f6rten historischen Denkmaler und andere zugefugten Schaden werden von der Heidar-Alijew-Stiftung zahlreiche B\u00fccher und Broschuren herausgegeben. Die Pr\u00e4sidentin dieser Stiftung, Frau Mehriban Alijewa, k\u00fcmmert sich regelm\u00e4\u00dfig um die Probleme und Sorgen der Fliichtlingskinder. Infolge der Aggression gegen die Republik Aserbaidschan wurden \u00fcber 17.000 Quadratkilometer Land besetzt &#8211; rund 20% des gesamten Gebietes des Landes starben \u00fcber 18.000 aserbaidschanische Staatsb\u00fcrger, wurden \u00fcber 50.000 Aserbaidschaner verletzt oder zu Invaliden, wurden 877 Ortschaften gepl\u00fcndert und zerst\u00f6rt sowie 100.000 Wohngeb\u00e4ude, \u00fcber 1.000 Wirtschaftsobjekte, \u00fcber 600 Schulen und Bildungseinrichtungen und 250 medizinische Einrichtungen. Die Zahl der Fl\u00fcchtlinge und Binnenvertriebenen (innerhalb des Landes anderorts untergebrachte Personen) erreichte eine Millionen Menschen. Nach Angaben des Kultusministeriums und des Au\u00dfenministeriums der Republik Aserbaidschan wurden 20 Museen stark beeintr\u00e4chtigt oder zerst\u00f6rt, darunter die urspr\u00fcnglichen Geschichtsmuseen in Kelbadschar und Schuscha, 969 Bibliotheken, 89 Kindermusikschulen, 4 Schauspielhauser und 4 Kunstgalerien, 2 Konzerts\u00e4le, ein Denkmal der Bronzekultur in Chodschaly, zahlreiche Friedhofe, Grabstatten und Moscheen in Kelbadschar, Latschin, Gubatli (Kubatli), Sangilan, Agdam und Schuscha. Und in Armenien selbst wurden Moscheen und moslemische Friedhofe entweder zerst\u00f6rt oder anderweitig genutzt. Einige Moscheen wurden in Lagerhauser umfunktioniert (die Schah-Ismail-Moschee aus dem 16. Jahrhundert, die Schah-Abbas-Moschee aus dem 17. Jahrhundert, die sogenannte Blaue Moschee u.a.). Der Agcha-Wewe-Friedhof in Masis und der Tochmatsch-Friedhof in Erewan wurden aufgehoben. In Baku ist ein armenisch-christlicher Friedhof erhalten. Im Artikel von Olga Aleksandrowa \u201eDas Chaos geht weiter\u201c \u00fcber diese Zerst\u00f6rung der aserbaidschanischen Kultur wird dies mit keinem Wort erw\u00e4hnt, aber viel \u00fcber die Zerst\u00f6rung von Denkmalern der armenischen Kultur in Nachitschewan gesagt. Und diese selektive ,,Objektivit\u00e4t\u201c ist nicht nur diesem Autor zu eigen. Die Frage dar\u00fcber, ob der milit\u00e4rische Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien ein Krieg war und ob in diesem Konflikt die Regeln der Kriegsf\u00fchrung verletzt wurden, kann ziemlich eindeutig beantwortet werden. Krieg ist eine organisierte milit\u00e4rische Auseinandersetzung zwischen Staaten (-B\u00fcndnissen), V\u00f6lkern und Stammen, eine Entscheidung von Streitfragen mit Gewalt zwischen Staaten oder unterschiedlichen sozialen Gruppen innerhalb des Staates (B\u00fcrgerkrieg). Unter Kriegsrecht oder den Rechten der Kriegserkl\u00e4rung, Kriegsf\u00fchrung und Beendigung eines Krieges werden alle international anerkannten Vorschriften und Regeln verstanden, die von den Kriegsparteien in Bezug aufeinander, auf neutrale Staaten und auf die Zivilbev\u00f6lkerung anerkannt werden. Diese Vorschriften und Regeln m\u00fcssen nicht nur von Staaten oder Organisationen, sondern auch von Einzelpersonen eingehalten werden. Ihre Rechte und Pflichten werden ebenfalls durch die genannten Vorschriften und Regeln bestimmt. Zwischenstaatliche Vereinbarungen bez\u00fcglich des Kriegsrechts gibt es seit 1899. Die wichtigsten Grundlagen des Kriegsrechts wurden von\u00a0 den Haager Konventionen von 1899 und 1907 und der Genfer Konvention (12.8.1949) \u00fcber den Schutz der Kriegsopfer festgelegt. Gem\u00e4\u00df der 3. Haager Konvention von 1907 muss ein Staat, der in einen Krieg eintritt, dem Gegner dar\u00fcber offiziell vor Beginn des Krieges eine Erkl\u00e4rung abgeben. Offene Kriegshandlungen ohne Kriegserkl\u00e4rung sind ein Verbrechen. Obwohl Armenien die Okkupation von aserbaidschanischem Gebiet leugnet und versucht, den Konflikt nur als Kampf um die Abspaltung Berg-Karabachs von Aserbaidschan darzustellen, zeugen die bisher bekannten Fakten davon, dass die Aggression von Armenien gegen Aserbaidschan hauptsachlich auf Gebietsanspruche zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Im Lichte aller oben genannten Fakten ist offensichtlich, dass der armenisch-aserbaidschanische Konflikt um Berg-Karabach nicht durch die \u201eDiskriminierung der armenischen Minderheit\u201c in Aserbaidschan und nicht durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten im NKAO hervorgerufen wurden, sondern durch die beginnende Umsetzung lang vorbereiteter Expansionsplane, f\u00fcr deren Erf\u00fcllung die g\u00fcnstigsten Bedingungen in der Zerfallsperiode des kommunistischen Imperiums entstanden. Denn genau nach diesem Plan hat Armenien seit Februar 1988 unter der Duldung der UdSSR und dem Schweigen der Weltgemeinschaft die verfassungswidrigen Handlungen der administrativen Strukturen des NKAO und die milit\u00e4rische Aggression in gro\u00dfem Ma\u00dfstab gegen Aserbaidschan organisiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Da sie keine international anerkannte Entscheidung des Status von Berg-Karabach haben, glauben die Armenier, dass das au\u00dferhalb seiner Grenzen besetzte Gebiet ein ,,Sicherheitsg\u00fcrtel\u201c ist. Sie verwandelten den G\u00fcrtel der Ber\u00fchrung mit den gegnerischen Machten in eine ,,Maginot-Linie\u201c: Abzug an einer Stelle bedeutet den kompletten Zusammenbruch. F\u00fcr das Entfernen von dieser Linie verlangen sie auch einen zu hohen Preis\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Beschluss des Obersten Sowjets der Armenischen SSR vom 1.Dezember 1989 \u00fcber den Anschluss von Berg-Karabach an Armenien wurde auch nach dem Zusammenbruch der UdSSR nicht revidiert. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde der ehemalige Bewohner von Berg-Karabach Robert Kotscharjan 2003 als armenischer Staatsb\u00fcrger zum Pr\u00e4sident der Republik Armenien gew\u00e4hlt.&#8217; Von 1992 bis 1997 war Robert Kotscharjan \u201ePr\u00e4sident der Republik Berg- Karabach&#8221;, 1997 wurde er vom damaligen Pr\u00e4sidenten der Republik Armenien Lewon Ter-Petrosjan zum Premierminister der Republik Armenien ernannt. Ein Gericht in Erewan best\u00e4tigte im Jahre 2003 die Zugeh\u00f6rigkeit Berg-Karabachs zu Armenien. Damals ber\u00fccksichtigte das Gericht nicht die Erkl\u00e4rung der f\u00fchrenden Oppositionsparteien von Armenien, in der Zweifel \u00fcber die armenische Staatsangeh\u00f6rigkeit Robert Kotscharjans ge\u00e4u\u00dfert wurden. Denn Kotscharjan, so wurde in der Mitteilung argumentiert, stamme aus Berg-Karabach und sei nach dem Zerfall der UdSSR automatisch aserbaidschanischer Staatsb\u00fcrger geworden. Das Gericht in Erewan lehnte diese Erkl\u00e4rung mit den folgenden Worten ab: \u201eDie Erkl\u00e4rung \u00fcber den Beschluss der Parlamente von Berg-Karabach und der Armenischen SSR vom 1.Dezember 1989 \u00fcber die Wiedervereinigung enthalt nicht nur einen territorialen Faktor, sondern auch den Faktor der Staatsb\u00fcrgerschaft.\u201c Inzwischen konnte Herr Kotscharjan auf der Grundlage der Gesetzgebung der Republik Aserbaidschan als B\u00fcrger von Aserbaidschan dejure far mindestens 35 Versto\u00dfe gegen aserbaidschanische Gesetze strafrechtlich verfolgt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So unterst\u00fctzt nicht nur die Legislative, sondern auch die Jurisdiktion von Armenien die armenischen Gebietsanspr\u00fcche an Aserbaidschan. Durch diese Urteile, die innerhalb Armeniens rechtskr\u00e4ftig sind, obwohl sie der internationalen Gesetzgebung widersprechen, wird zweifelsfrei die \u201eUnterst\u00fctzung&#8221; von Armenien im Berg-Karabach-Konflikt bewiesen und auch dass es eine milit\u00e4rische Auseinandersetzung zwischen Armenien und Aserbaidschan gab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Aus dem Buch \u201cBerg-Karabakh in der Geschichte Aserbaidschans und die Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan\u201d von Johannes Rau, Verlag Dr. K\u00f6ster, 2009,<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><strong> S. 224<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":17,"featured_media":32185,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[650,529,524],"tags":[],"class_list":["post-32183","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-beginning-genocide-slide-6","category-chornicle-genocides-of-azerbaijanis-8","category-genocides-of-azerbaijanis-8"],"fimg_url":"https:\/\/1905.az\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/Berg-Karabakh-in-der-Geschichte-Aserbaidschans-und-die-Aggression-Armeniens-gegen-Aserbaidschan-feature.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/1905.az\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/32183","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/1905.az\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/1905.az\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/1905.az\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/1905.az\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=32183"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/1905.az\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/32183\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/1905.az\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/32185"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/1905.az\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=32183"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/1905.az\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=32183"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/1905.az\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=32183"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}