Sehr geehrter Herr Präsident,
ich möchte meine tiefe Besorgnis bezüglich des Fehlens des Fortschritts bei der Regelung des armenisch-aserbaidschanischen Konflikts ausdrücken. Die territoriale Integrität von Aserbaidschan bleibt weiterhin verletzt, 20% des aserbaidschanischen Territoriums befinden sich noch unter der Okkupation der armenischen Streitkräfte, eine Million der aus den Heimatstätten gewaltsam getriebenen aserbaidschanischen Flüchtlinge leben seit 5 Jahren immer noch beraubt. Es werden die Resolutionen 822, 853, 874 und 884 des UNO-Sicherheitsrats mit der Forderung des bedingungslosen Abzugs der armenischen Streitkräfte aus den okkupierten Territorien nicht realisiert.
Wie es bekannt ist, wurde im Mai 1992 die KSZE – Minskgruppe zwecks der friedlichen Beilegung des Konflikts gegründet, und das Mandat für die zukünftige Friedenskonferenz wurde bestimmt. Auf der Konferenz wurden Armenien und Aserbaidschan als die Seiten des Konflikts, und aserbaidschanische und armenische Gemeinschaften von GebirgsGarabag als die Interessenten anerkannt. Trotzdem dauert die seit 1988 begonnene Aggression der Republik Armenien gegen Aserbaidschan an und neben dem GebirgsGarabag Autonomen Gebiet sind noch 7 große Bezirke von Aserbaidschan okkupiert worden.
Innerhalb vergangener 7 Jahre sind die großen Anstrengungen für die Entwicklung des wirksamen Prozesses von Verhandlungen im Rahmen der Minskgruppe unternommen. Aber wegen der destruktiven Position der Republik Armenien wurden die Verhandlungen ständig torpediert und verliefen ergebnislos .
Durch die Anstrengungen, die von uns für die friedliche Beilegung des Konflikts gemacht worden sind, und durch die Unterstützung dieser Anstrengungen von der Minskgruppe wurde im Mai 1994 das bis jetzt andauernde Waffenstillstandregime erreicht. Der Beschluss von Budapester KSZE-Summit im Dezember 1994 über die Schaffung von multinationalen internationalen Kräften, die nach der Unterzeichnung des Friedensabkommen in die Region kommen und Liquidation der Folgen des Militärkonfliktes sichern sollten, sowie die Beschlüsse von Lissabonner OSZE- Summit im Dezember 1996, die die völkerrechtliche Grundlagen für die Konfliktregelung geschaffen haben, können zu den höchstpolitischen Erfolgen bei der rechtmäßigen Regelung des armenisch-aserbaidschanischen Konfliktes gezählt werden. Doch infolge der Obstruktionspolitik der Republik Armenien, und der Unfährigkeit der OSZE, sie zur Ordnung zu rufen, sind die Beschlüsse dieser Summits noch nicht durchgesetzt.
Wie es bekannt ist, haben die Co – Vorsitzenden der OSZE – Minskgruppe, Russland, die USA und Frankreich, am 1. Juni 1997 sich auf Grundsätze von Lissabonner Prinzipien der Regelung des Konflikts stützend, das Projekt des allseitigen Abkommens aus zwei Teilen – dem Konfrontationstopp und der Definition des Status von GebirgsGarabag vorgelegt. Während die aserbaidschanische Seite diese Vorschläge der Co – Vorsitzenden akzeptiert hat, hat Armenien seine Uneinigkeit damit geänkert. Armenien will nicht, die territoriale Integrität der Republik Aserbaidschan anerkennen, sowie mit Bezugnahme auf die Unzulässigkeit der Definition des Status von GebirgsGarabag bis zur Einberufung der Minskkonferenz hat es die Anträge von Co – Vorsitzenden abgelehnt. Übrigens muss darauf hingewiesen werden, dass die Präsidenten Russlands, Frankreichs und der USA am 20. Juni 1997 während wohlbekannten Denver- Treffens in den USA bei der Sondererklärung betont haben, dass sie diese Anträge unterstützen.
Am 19. September 1997 haben die Co – Vorsitzenden der Minskgruppe nach dem Lissabonner-Summit zweiten Antrag gestellt. Dieser neue Antrag sah die Regelung des Konflikts stufenweise vor. Gemäß diesem Antrag wurden auf der ersten Stufe ausgenommen der Bezirk-Latschin die Befreiung von 6 Gebieten, die außerhalb der Verwaltungsgrenzen des ehemaligen GebirgsGarabag Autonomen Gebiets liegen, die Durchführung auf die Friedenssicherung gerichtete OSZE-Operation, die Rückkehr der Flüchtlinge in die befreiten Territorien, sowie die Wiederherstellung infolge des Krieges zerstörten, für die Lebenstätigkeit Armeniens und von ihm okkupierten GebirgsGarabags wichtigen Kommunikationsysteme vorgesehen. Auf der 2. Stufe, nach der Liquidation von Folgen der bewaffneten Konfrontation sollten sich die Seiten mit der Definition des Status von GebirgsGarabag innerhalb der Republik Aserbaidschan und mit seiner Sicherheitsmassnahmen beschäftigen.
Am 10. Oktober 1997 haben Aserbaidschan und Armenien, auf Präsidentenebene zweier Länder in Strassburg ihre Zusage gegeben, um den Verhandlungsprozess gemäß dem vom 19. September 1997 datierten Anträgen fortzusetzen, der uns ermöglicht hat, auf den Erfolg des Verhandlungsprozesses für die Erzielung der rechtmäßigen Regelung des Konfliktes zu hoffen. Der Rüktritt des Präsidenten Armeniens Levon Ter – Petrosyan und die Positionsverschärfung der neuen Führung Armeniens haben jedoch die Fortsetzungsmöglichkeiten der Verhandlungen auf dieser rechtmäßigen Grundlage zunichte gemacht.
Nach der langen Pause wünschten die Vertreter der Co-Vorsitzenden von der Minskgruppe wahrscheinlich, den Verhandlungsprozess wiederzubeleben und haben am 9. November 1997 den dritten Antrag eingebracht. Dieser Antrag hat die aserbaidschanische Seite sehr enttäuscht und nicht ermöglicht, die Verhandlungen fortzusetzen. Dieser Antrag beruhte auf der in der Weltpraxis noch nicht erfundenen Idee “des Gesamtstaates”, und war nichts anderes als Abweichung von der vorigen, aus den Beschlüssen und den Prinzipien ergebenen Position, die durch zwei KSZE-Summits genehmigt worden sind. Dieser Antrag teilt die GebirgsGarabagregion als die staatliche territoriale Struktur in Form der Republik und gibt ihr gleichen Status wie Aserbaidschan innerhalb des erfundenen “Gesamtstaates”. Gleichzeitig gibt auses einen Hinweis darauf, dass “der Gesamtstaat” innerhalb der international anerkannten Grenzen von Aserbaidschan gebildet wird. Das gibt keine Garantie für die Souveränität und territoriale Integrität Aserbaidschans, sondern in Wirklichkeit bricht sie.
Ich bin überzeugt, dass die Unüberlegtheit von Vermittlern zweifellos dem Regelungsprozess den ernsten Schaden zugefügt und ihn zurückgeworfen hat. Und dies erregt unsere Besorgnis besonders darum, dass die Russische Föderation – wie wir oftmals erklärten- fortsetzt, die Republik Armenien auszurüsten. Als Beweis dazu ist die Beförderung seitens Russlands Armenien der Flugzeuge MIG – 29 und der Raketen C – 300 gleich nach der illegalen Waffenauslieferung über eine Milliarde US-Dollars.
Falls die Co- Vorsitzenden dazu nicht fest entschlossen sein werden, und falls die führenden Repräsentanten der USA, Russlands und Frankreichs nicht aktiv durchgreifen werden, so wird es meiner Meinung nach unmöglich sein, die rechtmäßige Regelung des armenisch-aserbaidschanischen Konfliktes zu erreichen. Die Treue den 3 Lissabonner Summitprinzipien, für die 53 Staaten der Welt ihr Votum abgegeben haben, ist von großer Bedeutung.
Im Hinblick darauf, sehr geehrter Herr Präsident, wende ich mich an Sie und die zum Co-Vorsitzenden der OSZE- Minskgruppe und bitte Sie dringend, auf Grund der Prinzipien von Lissabonner Summit um die schnellste Regelung dieses hingezogenen Konfliktes, der eine Quelle der ernsten Gefahr für den Frieden und die Stabilität in Europa ist, Ihre persönliche Tätigkeit sowie die Tätigkeit des Außenpolitik- Amtes Ihres Landes zu verstärken.
Mit freundlichen Grüßen
Heydar Aliyev,
Präsident der Republik Aserbaidschan