„Mit Worten stehen alle Politiker auf dem Weg des Rechts und der Gerechtigkeit,
aber jeder von ihnen geht seinen eigenen Weg – einen pragmatischen.
Politiker-Idealisten, die „nach Gerechtigkeit “ handeln,
leben auf dem Staats-Olymp nicht lange.“
Eleukulow Koscherbaj
Den nach der Februar- und der Oktoberrevolution 1917 in Russland und in noch groBerem Umfang im Südkaukasus entstandenen Zustand des politischen Chaos versuchten die nationalistischen armenischen Kräfte, insbesondere die Daschnakzutjun-Anhänger, zur Erreichung ihrer Expansionsziele auszunutzen. Der im Oktober 1917 in Tiflis tagende Armenische Nationalkongress forderte namens aller Armenier, des gesamten armenischen Volkes, ihm die von den russischen Truppen eroberten nordöstlichen Rayons der Türkei abzutreten und hier Westarmenien zu schaffen. Diese Idee wurde auch von W.I. Lenin unterstützt, der per Dekret vom 28. Oktober 1917 das Recht von Westarmenien auf die volle Selbstbestimmung und die staatliche Souveränität bestätigte. In den ersten Jahren der Sowjetherrschaft verschärfte sich emeut der territoriale Streit zwischen Armenien und Aserbaidschan um die Gebietsansprüche Armeniens an Aserbaidschan, obwohl die kommunistischen Herrscher bemüht waren, diese Probleme zu entschärfen. Das Aserbaidschanische Revolutionskomitee (Asrewkom) war bestrebt, die Interessen des gesamten Volkes von Aserbaidschan, die gesamtnationalen Interessen, und nicht nur die der kommunistischen Spitze zu vertreten. Im Mai 1920 forderte das Asrewkom ultimativ den Abzug der bewaffneten armenischen Einheiten aus Berg-Karabach und Sangesur. Die Dschnaken-Regierung in Erewan erfüllte die Forderung.
Aber im Juli 1920 begannen neue, von daschnakischen Aktivisten organisierte bewaffnete armenische Überfälle in Karabach, Nachitschewan und Sangesur. Die Daschnaken-Regierung in Erewan unterstützte diese Überfälle organisatorisch und materiell. Mit Waffen aus Großbritannien und Italien überfielen die Anhänger der Daschnaken die moslemische, d.h. hauptsächlich aserbaidschanische, Bevölkerung nicht nur in den genannten Regionen, sondern auch in den Gouvemements Kars und Eriwan. Im August 1920 zettelte die Daschnaken-Regierung Armeniens einen abenteuerlichen Konflikt mit der Türkei Kemals an. Türkische Truppen drangen erneut in Armenien ein und besetzten, da sie keinen nennenswerten Widerstand antrafen, Sarykamysch (am 13. September), Kars (am 30. Oktober) und Alexandropol (am 5. November) und bedrohten auch Eriwan. Nach einer ganzen Reihe schwerer Niederlagen durch die türkischen Verbände unter dem Kommando von Karabekir und Khalil-Pascha war die Regierung in Erewan gezwungen, im Dezember 1920 einen fur sie schweren „Friedensvertrag” zu unterzeichnen. Dieses Mai erhielt die Daschnaken-Regierung keine Unterstützung und keine staatliche Militärhilfe aus den USA, Großbritannien, Frankreich und Italien. Und im November 1920 wurde die Regierung von den Bolschewiki gestürzt. Am 2. Dezember 1920 übernahmen die armenischen Kommunisten offiziell die Staatsmacht in Armenien. Jedoch waren ihre Positionen außerhalb Erewans noch recht schwach. Am 1. Dezember 1920 erklärte der Parteisekretär der Bolschewiki Sowjet-Aserbaidschans, Nariman Narimanow, vermutlich beflügelt von der kommunistischen ,,Solidarität“: „Die werktätige Bauemschaft von Berg-Karabach erhalt das voile Recht auf Selbstbestimmung.“
Ohne detaillierte Erläuterungen konnte der Inhalt des Ausdrucks „Selbstbestimmung“, der auch im Rahmen der territorialen Integrität des Staates realisiert werden kann, und des Ausdrucks ,,Bauemschaft“ I der Erklärung Narimanows von den radikalen armenischen Nationalisten als Recht auf Abspaltung Karabachs von Aserbaidschan angesehen werden. In Moskau gingen die Meinungen über die administrative Zugehdrigkeit von Berg-Karabach auseinander. Bekannt ist, dass Wladimir Lenin es ablehnte, sich in das Wesen der Grenzstreitigkeiten bezüglich Berg-Karabach zu vertiefen, auf Grund dessen, dass nach dem Sieg der Revolution weltweit die Grenzen wie auch die Nationen verschwinden würden. Eine solche Logik der vom heutigen Standpunkt aus gesehen „seltsamen” Erörterung war damals den Bolschewiki verständlich: es lohnte sich nicht, sich über aktuelle funktionale Probleme den Kopf zu zerbrechen, weil nach der Ankunft am Bestimmungsort – im Kommunismus – diese Probleme von selbst verschwinden wurden. Der Volkskommissar fur Nationalitätenfragen Josef Stalin willigte aufgrund seiner realistischeren Einstellung in die Bildung der Autonomie im Rahmen von Aserbaidschan ein. Gegen Ende 1920 nahmen jedoch der politische Kampf und der Bürgerkrieg eine solche Wendung, dass Stalin den armenischen Bolschewiki einen Trumpf geben musste, wenn er die Volksmassen auf seine Seite ziehen wollte. Damals veröffentlichte er auch in der Zeitung „Prawda” den Artikel „Hoch lebe Sowjet-Armenien!“, in dem er territoriale Zugestandnisse Sowjet-Aserbaidschans an Sowjet-Armenien bekanntgab: „Am 1. Dezember 1920 verzichtet Sowjet-Aserbaidschan freiwillig auf die umstrittenen Provinzen und erklart die Übergabe von Sangesur, Nachitschewan und Berg-Karabach an Sowjet-Armenien. Außenminister G. Tschitscherin neigte einer anderen Lösung zu. Am 19. Juni 1920 schrieb er: „Karabach, Sangesur, Nachitschewan und Dschulfa dürfen weder zu Armenien gehören, noch an Aserbaidschan angegliedert werden; mit Zustimmung der ortlichen Sowjets müssen sie direkt den russischen Truppen unterstellt werden.” Für die Zugehörigkeit von Berg-Karabach zu Aserbaidschan sprechen die Geschichte, das Recht, die Geographie und wirtschaftliche Faktoren – für die Zugehörigkeit zu Armenien oder für die Autonomie spricht die armenische Mehrheit der Bevölkerung, für „die direkte Unterstellung unter die russischen Truppen“ nur der diese Truppen bestimmende Wunsch. Im Mai 1921 wurde bei der Unterzeichnung des sowjetischtürkischen Vertrags ein besonderer Status fur den Ujesd Nachitschewan bestimmt: er bildet ein autonomes Territorium unter dem Protektorat von Aserbaidschan ohne das Recht der Übertragung an einen dritten Staat. Innerhalb der Türkei wurden die in der Vergangenheit von Russland befreiten Gebiete Kars, Ardagan und Sarykamysch belassen. Ebenfalls 1921 wurden von den Sowjets die ,,Erwerbung“ von Sangesur und eines beachtlichen Teils der Ujesd Kasach (Gasach) durch Armenien angeordnet, insgesamt rund 9000 Quadratkilometer, deren Bevölkerung im Wesentlichen aus Aserbaidschanem bestand. Infolge der Übertragung von Sangesur wurde der Kreis Nachitschewan vom restlichen Aserbaidschan abgeschnitten. In gleicher Weise verfügte die bolschewistische Herrschaft 1922 über das Land von Dilischan und Göjca (Scharur-Daralegeskie Gebiete). Als Kompromisslösung wurde die Schaffung einer autonomen Verwaltungseinheit innerhalb Sowjet-Aserbaidschans vorgeschlagen. Von der höchsten regionalen Autorität der örtlichen Kommunisten, dem Kaukasischen Büro, wurde am 5. Juli 1921 diese Autonomie beschlossen. Unter Berücksichtigung der „Notwendigkeit der Wirtschaftsverbindungen zwischen Berg-Karabach und der Ebene Karabachs und seiner ständigen Verbindung zu Aserbaidschan verbleibt Berg-Karabach, nachdem es breite regionale Autonomie erhalten hat, mit der Stadt Schuscha als Verwaltungszentrum innerhalb der autonomen Region, in den Grenzen der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik.” Im Protokoll dieser Sitzung des Kaukasischen Büros war festgehalten, dass sieben Mitglieder für den Beschluss stimmten und drei sich der Stimme enthielten. Gegenstimmen gab es nicht. Am 7. Juli wurde per Dekret des aserbaidschanischen Exekutivkomitees der Sowjets aus dem Bergteil von Karabach, der früher zum Gouvernement Elisawetpol gehört hatte, der Nagorno-Karabachskaja Awtonomnaja Oblast (NKAO, Autonomes Gebiet Berg-Karabach) innerhalb der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik geschaffen. Die neue Verwaltungseinheit umfasste eine Flache von 4400 Quadratkilometern oder 5,1% des Territoriums der Aserbaidschanischen SSR. Hauptstadt der Autonomie wurde die Stadt Chankendi, danach (im September 1923) umbenannt in Stepanakert nach dem armenischen Bolschewiken Stepan Schaumjan. Nach dem territorialen Aufbau 1921 kamen zu Berg-Karabach auch die abgetrennten Gebiete des Schaumanowskij und des Latschinskij Rayons der Aserbaidschanischen SSR. Gerade dazu wurde den Parteiorganen ein schriftliches Gesuch der Armenier von Berg-Karabach übermittelt mit der Bitte, sie innerhalb der Republik Aserbaidschan zu belassen.
Die Hauptmotivation war die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und faktische wirtschaftliche Lage der Armenier von Berg-Karabach, die sehr viel besser war als die des benachbarten Armenien. Was Armenien betrifft, so wurde es nach den Ideen der Schöpfer der kommunistischen Nationalpolitik dennoch „nirgends entstehen können“, da es sich unter ständiger Bedrohung seitens der benachbarten Türkei befand, mit der Stalin – insbesondere zwecks Umsetzung seiner Nationalitätenpolitik – zielstrebig gute Beziehungen aufbaute. Der in der Sowjetzeit legendäre Armeeführer der „Roten Reiterarmee” S. Budjonnyj schrieb später in seinen Memoiren, der Befehl Stalins zur Überlassung von Batumi an die Türken sei ihm unverständlich gewesen und er habe, sich offensichtlich den Unwillen Stalins zuziehend, die Stadt entgegen diesem Befehl eingenommen. Aber die Batumi-Direktive fügt sich logisch in das Gesamtsystem der Politik Stalins zur Stärkung der Sowjetmacht ein. Mit dem Verzicht auf Batumi wollte er offenbar einerseits die Bündnisbeziehungen zu Kemal Atatürk noch weiter festigen und andererseits sowohl die Georgier als auch die Armenier mit der türkischen Bedrohung einschüchtern, vor der nur die Sowjetmacht und der Anschluss an die zukünftige Sowjetunion retten konnte. Im Gemeinschaftswerk armenischer Autoren „Armenien. Neuentdeckung einer alten Kulturlandschaft, Berlin 1995“ heißt es bezüglich der Schaffung des Autonomen Gebietes Berg-Karabach innerhalb der Aserbaidschanischen SSR: „Paradoxerweise gehört der Kern der alten Provinz Arzach, die sich als das erste der armenischen Territorien an Russland anschloss, nicht zur Republik Armenien. Unter dem Namen Berg-Karabach wurde dieses mit dem illusorischen Status einer Autonomen Region im Osten des Transkaukasus an die geschaffene Aserbaidschanische SSR angegliedert – getrennt von Armenien durch einen Korridor, dessen Breite im Latschinskij Rayon nicht mehr als fünf Kilometer beträgt“. Diese ,,Beschreibung“ der Geschichte kann nur äußerstes Erstaunen hervorrufen. Daraus geht hervor, dass angeblich das Khanat Karabach 1806 überhaupt nicht an Russland anschlossen wurde und der Khan von Karabach Ibrahim 1805 überhaupt nicht das Traktat (Abkommen) über den Anschluss unterzeichnete. Dieses Erstaunen muss auch den Beigeschmack des Unverständnisses haben: das zitierte Werk hat, wie schon bemerkt, einen halboffiziellen Status, da es als Vorwort Grußbotschaften der damaligen Prasidenten Armeniens und Deutschlands enthält. Am 13. Oktober 1921 wird in Kars unter Beteiligung der RSFSR der Freundschaftsvertrag zwischen der Armenischen SSR, der Aserbaidschanischen SSR und der Georgischen SSR einerseits und der Türkei andererseits geschlossen. In Artikel 5 des Vertrages drücken die Regierungen der Türkei, Armeniens und Aserbaidschans ihre Zustimmung dazu aus, „dass das Gebiet Nachitschewan… ein autonomes Territorium unter dem Schutz von Aserbaidschan bildet.“
Nach einem Jahr und zwei Monaten, am 13. Dezember 1922, wurde die Transkaukasische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik gegründet und ihre Verfassung angenommen. Im Zusammenhang damit bestätigte der Transkaukasische Sowjet-Kongress in seinem Beschluss die administrative Teilung der Mitgliedsrepubliken der Föderation, die am Datum der Gründung der SSFSR gegeben war, noch einmal. Es ist noch einmal zu betonen, dass Armenien und Aserbaidschan den Vertrag von Kars als unabhängige Republiken unterzeichneten. In dieser Eigenschaft nahmen sie den Beschluss zur Schaffung der SSFSR und ihrer Verfassung. Weder der Vertrag von Kars noch die Verfassung der SSFSR enthielten irgendwelche Hinweise auf Veränderungen bezüglich des Bergteils von Karabach, da seine Lage innerhalb Aserbaidschans offiziell von alien Seiten anerkannt wurde, darunter auch von der Armenischen SSR. Von 1923 bis zum Niedergang der Sowjetunion nutzte Berg-Karabach erfolgreich seinen autonomen Status innerhalb der Aserbaidschanischen SSR. Auf der Grundlage dieses autonomen Status bewahrten und entwickelten die Karabach-Armenier ihre Kultur, Sprache, Literatur und Lokalverwaltung. Die armenischen Deputierten aus Berg-Karabach waren im Obersten Sowjet von Aserbaidschan vertreten, einer der Stellvertreter des Vorsitzenden des Obersten Sowjets war immer von Berg-Karabach abgeordnet. Erneut stand die Karabach-Frage in den ersten Jahren nach dem 2. Weltkrieg wieder im Raum. Im November 1945 brachte der Sekretär des ZK Armeniens A. Arutjunow beim ZK der KPdSU (B) einen Antrag über die Eingliederung des NKAO in die Armenische SSR ein. In einem persönlichen Brief an J. Stalin schrieb er: „Das Autonome Gebiet Berg-Karabach, das zum Gebiet von Armenien gehört, ist seit 1923 Teil der Aserbaidschanischen SSR. Die Bevölkerung dieses Gebietes sind im Wesentlichen Armenier. Von 153.000 Menschen sind 137.000 Armenier”. Weiter bat er um Untersuchung der Frage der Übertragung des NKAO an Armenien. Nach Eingang des Schreibens sandte der Sekretär des ZK der KPdSU (B) G. Malenkow auf Anordnung Stalins dem Ersten Sekretär des ZK der KPdSU (B) von Aserbaidschan K. Bagirow eine Anfrage mit der Bitte um Stellungnahme. In der Antwort stimmte K. Bagirow der Eingliederung des NKAO in die Armenische SSR zu unter der Bedingung, dass Armenien drei an Aserbaidschan angrenzende Rayons an Aserbaidschan abtreten solle. Weiter gediehen die Verhandlungen jedoch nicht: Armenien war keineswegs willens, einen Teil seines Territoriums abzutreten, obwohl es Ansprüche auf einen Teil der Gebiete des Nachbarstaates anmeldete. Aufgrund des Beschlusses des Ministerrats der UdSSR vom 23. Dezember 1947 und 10. Marz 1948 nahm Moskau, auf Einwirkung der armenischen Lobby innerhalb der damaligen Staats- und Parteispitze, den Beschluss, rund 150.000 Aserbaidschaner, die in verschiedenen Rayons von Armenien lebten, nach Aserbaidschan umzusiedeln. Der neue Wohnort der Umsiedler sollte die Muganer Steppe werden, die in klimatischer und in produktionsstruktureller Hinsicht ein nicht sehr attraktiver Wohnort war. Es wurde auch ein Umsiedlungsplan fur Aserbaidschaner geschaffen: 60.000 im Jahre 1947, 40.000 im Jahre 1948 und 50.000 im Jahre 1950. Als Grundlage fur diesen Schritt dienten Moskau offiziell fehlende Siedlungsorte für den Zustrom von Armeniern aus dem Ausland. Der Zustrom der Armenier erwies sich jedoch als wesentlich niedriger als erwartet, und es kamen nur 50.000 neue armenische Bürger. Das Resultat war die simple ,,Entfernung“ von 150.000 Aserbaidschanern aus Armenien ohne irgendeine durch ,,Produktion“ oder ,,Gebiet“ bedingte Notwendigkeit.
Aber auch der entgegengesetzte Prozess war zu beobachten. In Sowjetzeiten zogen immer mehr Armenier in die GroBstadte von Aserbaidschan. In der Hauptstadt Baku beispielsweise betrug in der Zeit des Niedergangs der UdSSR die armenische Bevölkerung der Hauptstadt von Aserbaidschan rund 200.000 Menschen, d.h. rund 13% der Gesamteinwohner der Stadt (1,7 Millionen mit Vororten in 1991), deren Sprache überwiegend russisch war. In der Ära nach Chruschtschow wurde von armenischer Seite der jahrzehntelange Status von Berg-Karabach allmählich offen in Frage gestellt. Am 24. April 1965 gingen in Erewan Zehntausende Armenier mit der Forderung nach Rückgabe des armenischen „Territoriums” an die Republik auf die StraBe. 1969 erweiterte die armenische SSR in den Rayons Kasachskij und Sadaraskij ihr Territorium zu Lasten aserbaidschanischen Landes. Eine andere Form des Protests waren die armenischen Petitionen an Moskau um Übertragung des Autonomen Gebiets Berg-Karabach an die Armenische SSR. 1966 wurde in der Hauptstadt der UdSSR ein von 45.000 Bürgern unterzeichneter Aufruf vorgelegt, der zur Übertragung von Berg-Karabach an Armenien aufforderte. Ein Offener Brief ähnlichen Inhalts, unterzeichnet von Zehntausenden von Bürgern, wurde an den 27. Kongress der KPdSU gesandt. Die Antworten aus Moskau waren stets negativ, aber diese Aktionen bereiteten der Besetzung von Gebieten der Republik Aserbaidschan durch Armenien den Boden.
Aus dem Buch “Berg-Karabakh in der Geschichte Aserbaidschans und die Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan” von Johannes Rau, Verlag Dr. Köster, 2009, Seite 203