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Gemeinsame Erklärung von Außenministerium und der Generalstaatsanwaltschaft zum 27. Jahrestag des Völkermordes von Chodschali

26.02.2019

Das Außenministerium und die Generalstaatsanwaltschaft haben eine Erklärung zum 27. Jahrestag des Völkermords von Chodschali abgegeben, wie der Pressedienst des Ministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur AZERTAC erklärte.

In der Erklärung heißt es: “Am 26. Februar jährt sich der Völkermord von Chodschali zum siebenundzwanzigsten Male. Noch vier Monate vor der Tragödie, also vom Ende Oktober 1991 war Chodschali durch die Militäreinsätze Armeniens faktisch belagert. Vor dem Konflikt lebten 7000 Menschen in der Stadt Chodschali in der Region Berg-Karabach. In der Nacht vom 25. zum 26. Februar 1992 begann es mit armenischen Angriffen rund um die Stadt aus vier Richtungen mit Eröffnung schwerer Artillerie-und Raketenbeschüsse. Als Folge wurde Chodschali mit direkter Teilnahme von Einheiten und Militärs des zu jener Zeit in Khankendi der Region Berg-Karabach der Republik Aserbaidschan stationierten alt-sowjetischen 366. Motorschützenregiments besetzt.

Beim Sturm auf Chodschali wurden Kinder, Frauen, Ältere, Kranke mit unglaublicher Brutalität und Erbarmungslosigkeit getötet. Bei diesem Kriegsverbrechen wurden insgesamt 613 Personen mit besonderer Grausamkeit und Folter getötet, darunter: 106–Frauen, 63 -Kinder, 70 –Ältere, 100 weitere Einwohner verletzt. 8 Familien wurden völlig liquidiert. Durch diese Tragödie waren 487 friedliche Bewohner dieser Stadt verschiedenen Grades behindert. 5379 Einwohner der Stadt wurden deportiert und 1275 Zivilisten wurden gefangen genommen. Von 150 dieser Gefangenen (darunter: 68 Frauen und 26 Kinder) fehlt bis heute jede Spur.

Bei solchen Handlungen, die im Zuge des bewaffneten Konfliktes sowie in Chodschali begangen sind, handelt es sich in Übereinstimmung mit internationalem Strafrecht um ein internationales Verbrechen.

Als Folge der Okkupation der Stadt Chodschali durch die armenischen Streitkräfte wurden der aserbaidschanischen Regierung und den Bürgern Schaden in Höhe von mehr als 170 Millionen US-Dollar zugefügt.

Wie es in der Erklärung weiter heißt, sind bisher rund 7.000 Untersuchungen über den Völkermord von Chodschali durchgeführt, darunter 1.771 Zeugen und 2.699 Betroffene, insgesamt 4470 Personen wurden verhört, mehr als 800 verschiedene Arten von Expertisen angefertigt und andere Ermittlungen wurden durchgeführt.

Im Beschluss vom 22. April 2010 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird das in Chodschali begangene Verbrechen als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewertet.

Nationale Legislativen von mehr als 16 Ländern sowie die Organisation für Islamische Zusammenarbeit haben zahlreiche Beschlüsse über die scharfe Verurteilung des Massakers an Zivilisten in Chodschali und die Anerkennung der Chodschali-Tragödie als ein Genozidakt und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit gefasst.

In den vier Resolutionen Nr. 822, 853, 874 und 884 des UN-Sicherheitsrates vom 1993 sowie in einer Reihe von Beschlüssen und Resolutionen zahlreicher internationaler Organisationen wird die Annexionspolitik Armeniens gegen Aserbaidschan scharf verurteilt, hieß es in der Erklärung.

Der Völkermord von Chodschali sollte seine rechtspolitische Bewertung erhalten. Diejenigen, die sich an diesem schweren Verbrechen direkt beteiligt haben, sollten vor Gericht gestellt werden. Die Republik Aserbaidschan ist davon völlig überzeugt, dass geeignete Maßnahmen, die auf nationaler und internationaler Ebene getroffen werden, zur Bestrafung von Tätern führen werden.

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