Die Armenischen Streitkräfte setzen bei Artillerieangriffen und Provokationen auf aserbaidschanische Wohngebiete und Zivilisten, die in der Nähe der Frontlinie liegen, verbotene Waffen und Munitionen ein.
Das erklärte Mustajab Niyarov, Offizier des aserbaidschanischen Verteidigungsministeriums für Chemiedienst gegenüber der Nachrichtenagentur AZERTAC.
Er teilte mit, dass am 10. Mai im Dorf Askipara in der Terter Region durch die Nationale Agentur für Minen Aktionen der Republik Aserbaidschan (ANAMA) eine von armenischen Streitkräften abgeworfene nicht explodierte weiße Phosphorbombe entdeckt wurde.
Die Phosphorbombe sei beschädigt, als sie auf den Boden fiel. Zum Glück war sie nicht explodiert, da der Boden weich war. Jedoch wurde das Gelände mit weißem Phosphor bedeckt. Die Kanonenkugel im Kaliber 122 mm enthält etwa 3 Kilogramm 60 Gramm weißen Phosphor und ist 27 Kilogramm 70 Gramm schwer. Die Munition wurde in einer Tiefe von 2 m 30 Zentimetern gefunden.
Die Granate mit solcher Kernladung verstreut sich in einem Radius von 15 bis 20 Metern und erzeugt giftige Wolke aus weißem Rauch, falls sie explodiert würde, sagte Mustajab Niyarov.
Neben der Brandwirkung und den schwer heilenden Verletzungen, die ein Hautkontakt schon bei geringen Mengen verursacht, sind weißer Phosphor und seine Dämpfe hochgiftig. Für einen Erwachsenen sind bei direkter Aufnahme schon 50 mg tödlich. Der Tod tritt erst nach 5 bis 10 Tagen ein, die Giftwirkung beruht auf einer Störung der Eiweiß- und Kohlenhydratsynthese. Bei dermaler Aufnahme, d. h. über die Haut, ist die Gefahr geringer. Der Phosphor hat eine Zündtemperatur von 34 Grad und erzeugt etwa 900-1200 Grad Wärme bei Verbrennung, fügte er hinzu.
Eine mit Phosphor in Kontakt gekommene Person wird versuchen, die brennenden Stellen auszuschlagen. Da Phosphor in Brandbomben jedoch mit einer Kautschukgelatine versetzt wird, bleibt die zähflüssige Masse an der bis dahin noch nicht brennenden Hand haften und wird so weiter verteilt. Weißer Phosphor erzeugt in der Regel drittgradige Verbrennungen, zum Teil bis auf den Knochen. Da diese bei einem Angriff meist großflächig sind, sterben Betroffene langsam an ihren Verbrennungen, sofern sie nicht durch Inhalation der giftigen Dämpfe, Verbrennung der Atemwege oder Intoxikation zu Tode gekommen sind, so Offizier des aserbaidschanischen Verteidigungsministeriums für Chemiedienst.
Hier sei erwähnt, dass der Einsatz von Brandwaffen gegen Zivilpersonen bzw. in einer Art und Weise, in der es leicht zu sogenannten „Kollateralschäden“ kommen kann, ist entsprechend dem Verbot von unterschiedslosen Angriffen in den Zusatzprotokollen von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 verboten. Jedoch hat Armenien derartige Waffen gegen Zivilipersonen eingesetzt.