Am Montag, dem 28. November hat in der Nationalversammlung die Präsentation eines Gesetzentwurfes für rechtliche Beurteilung des Völkermords von Chodschali stattgefunden. Der neue Gesetzentwurf ist auf eine weltweite Anerkennung von Kriegsverbrechen, Genoziden und ethnischer Säuberung, die Untersuchung ihrer rechtlichen Aspekte gezielt worden.
An der Präsentation des Projektes nahmen stellvertretende Vorsitzender des aserbaidschanischen Parlaments Bahar Muradova, Abgeordneten, darunter Vertreter von NGOs teil, teilt die Nachrichtenagentur AZERTAC mit.
Frau Bahar Muradova wies bei ihrer Eröffnungsrede darauf hin, dass noch keiner von Tätern dieses Verbrechens bestraft worden ist, obwohl es 25 Jahre seit diesem Völkermord verflossen sind. Ihr zufolge ist das Verbrechen der ethnischen Säuberung in der Gesetzgebung von keinem Land verankert. Jedoch werden der neue Gesetzentwurf für Völkermord von Chodschali rechtliche Voraussetzungen dafür schaffen, zugleich ermöglichen, dem Kriegsverbrechen, der ethnischen Säuberung eine rechtliche Beurteilung abzugeben, fügt sie hinzu.
Darüber hinaus werden im Gesetzentwurf auch andere Aspekte wie die Auslieferung der Täter sowie ihre Übergabe an den zweiten Staat oder ein internationales Tribunal ihren Niederschlag finden, so B. Muradova. Die stellvertretende Parlamentssprecherin hat alle dazu aufgerufen, an diesem Projekt aktiv teilzunehmen.
Andere Redner, Abgeordneten, Vertreter von NGOs wiesen auf den Belang des neuen Gesetzentwurfes hin und begrüßten die Beschleunigung seiner Realisierung.